BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53ac82ad-8505-4449-b31d-c1f81136c12e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53ac82ad-8505-4449-b31d-c1f81136c12e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53ac82ad-8505-4449-b31d-c1f81136c12e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1992-08-18
    gliederung1
    • A
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte ..Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 wird wie folgt geändert:][§1 Nr.2.1 | Nummer 5 erhält folgende Fassung: „Für die Erschließung des Flurstücks 172 der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.“][§1 Nr.2.2 | Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:][§1 Nr.2.2.6.1 | „6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit „A“ bezeichneten Flächen wird die Festsetzung „Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ aufgehoben.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eb346d03-213c-402f-b52e-90d5c4a203bb]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53bf2ca8-a421-48a9-aa4d-217a48628a35

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53bf2ca8-a421-48a9-aa4d-217a48628a35
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53bf2ca8-a421-48a9-aa4d-217a48628a35
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek75
    xpPlanDate
    • 2014-02-04
    gliederung1
    • (A), (G)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2518fa35-8e50-452b-9f56-89825e3673a2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9caa3dfe-c0e4-4c4d-af9c-d298920cfb0c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den mit „(A)" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der Hausformen sowie die Bebauungstiefe dürfen höchstens 30 m betragen. Die Bebauungstiefe ist ausgehend von den festgesetzten Baugrenzen und sonstigen Abgrenzungen zu ermitteln.][§2 Nr.19 | Für die mit „(G)" bezeichneten Bereiche gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53cf5e02-2e98-4d9b-a774-6a025ba44c06

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53cf5e02-2e98-4d9b-a774-6a025ba44c06
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_53cf5e02-2e98-4d9b-a774-6a025ba44c06
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt52-Eppendorf9-Gross-Borstel11
    xpPlanDate
    • 2018-05-22
    gliederung2
    • (B)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes bleiben die genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe, das Einkaufszentrum auf dem Flurstück 3644 und der Fachmarkt auf dem Flurstück 3038 der Gemarkung Eppendorf weiterhin zulässig. Der Gebäude- bestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden, soweit die vorhandenen Verkaufsflächen nicht erweitert werden. Eine Erweiterung der vorhandenen Verkaufsflächen ist nur im Rahmen der in Nummer 1 genannten Sortimente zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b907b47e-f6d7-4b9e-b063-56858e4a81db]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54456886-9bf8-4594-8d8d-451782e6019b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54456886-9bf8-4594-8d8d-451782e6019b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54456886-9bf8-4594-8d8d-451782e6019b
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (G, L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ed05ae75-e463-41f5-9729-4fc2ffd4c62b]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54580be3-d821-477f-8e37-debd05ab2487

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54580be3-d821-477f-8e37-debd05ab2487
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54580be3-d821-477f-8e37-debd05ab2487
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    gliederung1
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363b35e9-6ac3-4ca6-832f-9b534a0a51f4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_78f7f57b-532c-426b-af7b-95078e5b2a5d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.17 | In dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_5490f465-8ccc-499c-b39e-5b60c86a2a0a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_5490f465-8ccc-499c-b39e-5b60c86a2a0a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_5490f465-8ccc-499c-b39e-5b60c86a2a0a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gliederung1
    • (2), (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_43cea785-3ce9-43ad-9c3d-d0a53a641e9d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter in den Vorgärten, sowie Stellplätze und Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind im Erdgeschoss nur Stellplätze, Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter und Hauszugänge zulässig. Die offene Tordurchfahrt ist mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m zu errichten.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig. Auf diesen Flächen sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine Staffelgeschosse zulässig. Stützkonstruktionen von Anlagen, die der Gewinnung von Solarenergie dienen, sind auf Flachdächern so zu konstruieren, dass sie vom öffentlichen Raum nicht eingesehen werden können. Dachüberstände sind unzulässig. Dacheindeckungen, Dachrinnen und Regenfallrohre dürfen kein Kupfer enthalten. Als Ausnahme sind auf den mit „(15)" bezeichneten Flächen maximal 30 Grad nach Süden geneigte Pultdächer zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(4)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54ac7391-8aa2-4d6f-9780-41c9c6a3b6bc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54ac7391-8aa2-4d6f-9780-41c9c6a3b6bc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54ac7391-8aa2-4d6f-9780-41c9c6a3b6bc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland12
    xpPlanDate
    • 1989-05-30
    gliederung1
    • E
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c5e95bc-7dbb-4b8c-94cf-5d815adbb22b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Auf den mit „E" bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54d1350f-db1f-4421-9003-e8b7956768d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54d1350f-db1f-4421-9003-e8b7956768d9
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54d1350f-db1f-4421-9003-e8b7956768d9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen35
    xpPlanDate
    • 1995-02-20
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.14 | Für die zur Arnoldstraße, Lobuschstraße, Eulenstraße, Ottenser Hauptstraße zwischen Rothestraße und Bahrenfelder Straße, Rothestraße, Bahrenfelder Straße und Klausstraße gerichteten Aufenthaltsräume von Gebäuden sowie für die Aufenthaltsräume der Gebäude Mottenburger Twiete 12 bis 16 ist ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außen- wänden und Dächern der Gebäude vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_034302fc-e653-4759-bc21-d915461f1618]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54d6b830-2520-4736-8e6a-446affda1e03

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54d6b830-2520-4736-8e6a-446affda1e03
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_54d6b830-2520-4736-8e6a-446affda1e03
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2002-07-24
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | Nummer 1.2 erhält folgende Fassung: „1.2 Die auf der Gartenseite festgesetzten Erweiterungen sind nur als Wintergärten oder als Terrassenüberdachungen mit einer Metall-/Glaskonstruktion zulässig. Die Konstruktion ist nur in Metallprofilen mit sichtbaren Frontbreiten zwischen 55 mm und 85 mm vorzunehmen. Es ist ausschließlich ein lichtgrauer Farbton zu verwenden.“][§1 Nr.2.2 | Es wird folgende Nummer 7 angefügt: „7. Auf den Wohngebietsflächen entlang der Wellingsbütteler Landstraße sind im Anschluss an die festgesetzte Straßenbegrenzungslinie in einer Breite von 1,5 m Nebenanlagen, soweit sie nicht für die Erschließung erforderlich sind, sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Auf diesen Flächen sind als Anpflanzungen nur Stauden und Sträucher zulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0359c55f-9881-4e4d-bd2a-c8631e7cae2c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_5515e2e2-d696-4aab-b502-cc6310a3f0a7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_5515e2e2-d696-4aab-b502-cc6310a3f0a7
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_5515e2e2-d696-4aab-b502-cc6310a3f0a7
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen96
    xpPlanDate
    • 2022-12-06
    gliederung2
    • (S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d9bfd586-3e00-488f-8686-fd8387f6fc35]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6321e088-cd12-40e7-ba8a-18b48a5c0ccb]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 17.1 | Die mit „(G)“ bezeichnete Fläche ist als naturnaher Gehölzbestand anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die mit „(FH)“ bezeichnete Fläche ist als Feldhecke mit Überhältern in einer Breite von 5 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der mit „(BR)“ bezeichnete Abschnitt ist als „Baumreihe ohne Unterwuchs“ herzustellen. Die mit „(R)“ bezeichneten Randzonen der Feldhecke sind als Ruderalflur mit einzelnen Gebüschen zu entwickeln. Die mit „(S)“ bezeichneten Randzonen sind als Saumbiotop mit Gebüschen zu entwickeln.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung