[§2 Nr.3 | Gewerbebetriebe jeglicher Art und Werbeanlagen sind unzulässig. Dies gilt nicht für eine Gaststätte auf dem im Plan bezeichneten Baugrundstück.][§2 Nr.4 | Bei zweigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Feuerungsanlagen sind so ein zurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.]