• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_01bcb0d8-98a0-4fb7-9f84-9373d55acc13

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    • 6.0
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    • BP_Plan
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    • Hummelsbuettel1
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    ebene
    • 0
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden und Wohnhäusern 4,5 m, zweigeschossigen Wohnhäusern 7,0 m. Werbeanlagen sind nur unterhalb der Traufe von Ladengebäuden zulässig.][§2 Nr.5 | Für die Flurstücke 764, 765, 593, 594, 595 und 596 der Gemarkung Hummelsbüttel wird zusätzlich bestimmt: Im Gebiet zweigeschossiger offener Bauweise darf die Länge von Hausgruppen 60,0 m nicht überschreiten. Im Gebiet eingeschossiger offener Bauweise ist ein Bauwich von mindestens 4,0 m einzuhalten. Die Frontbreite von Grundstücken zwischen der Alten Landstraße und der nördlich parallel hierzu verlaufenden neuen Aufschließungsstraße muß mindestens 26,0 m betragen. Als Anschluß dieser Grundstücke an die Verkehrsflächen wird die neue Aufschließungsstraße bestimmt. Die Frontbreite von Grundstücken südlich der Alten Landstraße muß mindestens 30,0 m betragen. Als Einfriedigungen werden an der Alten Landstraße eine 0,75 m hohe Hecke, an den anderen Straßen bis 0,6 m hohe Hecken vorgeschrieben. Die Dächer aller Wohnhäuser dürfen höchstens 5 Grad geneigt sein.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 2
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan