• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_02958c0e-cac3-44d0-8edb-5600b8ea17a9

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Neustadt34
    xpPlanDate
    • 1986-05-22
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    • A
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    refTextInhalt
    • [§3 Nr.1 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es ist eine Traufhöhe von 16,15 m über Gehweg einzuhalten; die Geschosse sind an der Süd- und Westseite entsprechend dem Nachbargebäude Stubbenhuk 10 auszubilden.][§3 Nr.2 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände sind nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude Stubbenhuk 10 zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone soll durch Gliederung in der Fassade erkennbar sein. Das Dach ist entsprechend der Nachbarbebauung auszuführen.][§3 Nr.3 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.]
    flaechenschluss
    • No
    Zzwingend
    • 6
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung