[§3 Nr.1 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Es ist eine Traufhöhe von 16,15 m über Gehweg einzuhalten; die Geschosse sind an der Süd- und Westseite entsprechend dem Nachbargebäude Stubbenhuk 10 auszubilden.][§3 Nr.2 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Außenwände sind nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude Stubbenhuk 10 zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone soll durch Gliederung in der Fassade erkennbar sein. Das Dach ist entsprechend der Nachbarbebauung auszuführen.][§3 Nr.3 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.]