• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_02cf07cc-e687-428c-b7b1-c85d573927ba

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt31
    xpPlanDate
    • 1985-01-08
    text
    • Traufhöhe zwingend
    gliederung1
    • a
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: TH|Höhe Zwingend: 24]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d902f40c-1e41-4360-9dc9-1a653af5d9a9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_22ee7cb4-0690-4a8b-a8c3-341f6fedefec][XPLAN_XP_PPO_88fffdd3-39ec-4d3e-9d83-4cb1b8b5db92]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit a bezeichneten Flächen ist das oberste Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden, wobei die Dachneigung an die anschließenden vorhandenen Gebäude anzugleichen ist. Aufgehende Wände von Erkern und Türmen können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker und Türme zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.5 | In dem Baukörper westlich des Fischmarktes sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. In dem Baukörper östlich des Fischmarktes muß für die schutzwürdigen Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    Zzwingend
    • 6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung