[§2 Nr.1 | Die Staffelgeschosse sind an der Wandsbeker Allee, Wandsbeker Marktstraße und Kattunbleiche um mindestens 1,0 m zurückzusetzen.][§2 Nr.3 | Die Feststellung ladenartiger Gestaltung gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß.]