[§2 Nr.11 | In dem mit „(A)“ gekennzeichneten Bereich sind mindestens
34 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Die offene Vegetationsfläche
je Baum muss mindestens 3,5 m² umfassen,
die Stärke der Substratschicht je Baum muss mindestens
einen Meter betragen.]