• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_0647cfe3-07cb-49a8-a074-a9757a4fc4bf

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    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf46
    xpPlanDate
    • 2023-03-21
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e21d66e-82dc-49f4-9749-6b2c9d5a2bbe]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_5e306456-1df0-47c6-adaa-ad9f150df021]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 2 | Eine Überschreitung der Oberkante-Rohdach des obersten zulässigen Geschosses durch Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) ist bis zu einer Höhe von 2,5 m zulässig, sofern sie in der Höhe unterhalb einer Attika zurückbleiben oder um mindestens 2 m, gemessen von der Außenkante des Daches, zurückgesetzt errichtet werden.][§ 2 Nr. 13 | Die nicht mehr als 20 Grad geneigten Dachflächen von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können für Dachaufbauten, Dachterrassen und technische Anlagen – mit Ausnahme von Solaranlagen – zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung