• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_066b4e1a-b2d5-4781-9009-1ff284e551b1

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Altona-Altstadt17
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
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    • d
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f321008-bbfe-490b-b678-081e803b611e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_44ded643-6e20-42d4-9222-3804ab984e6e][XPLAN_XP_PPO_a7900ebe-2a92-4182-a573-5ba54de890d7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | An der Max-Brauer-Allee, an der Holstenstraße, an der Chemnitzstraße zwischen Virchowstraße und Holstenstraße, auf den mit a und b bezeichneten Flächen sowie auf den eingeschossigen Teilflächen an der Schumacherstraße und der Chemnitzstraße sind Wohnungen im ersten Vollgeschoß unzulässig. Dies gilt auf den mit d bezeichneten Flächen nur, wenn kein Sockelgeschoß nach Nummer 2 errichtet wird.][§2 Nr.2 | Auf den mit d bezeichneten Flächen kann für Kellerersatzräume und sonstige der "Wohnnutzung dienende Nebenräume unterhalb des ersten Vollgeschosses ein Sockelgeschoß über Geländeoberfläche angeordnet werden, sofern dessen lichte Höhe weniger als 2,30 m beträgt.][§2 Nr.12 | In den Gebäuden an der Holstenstraße und Max-Brauer-Allee sowie an der Chemnitzstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung