• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_06fea975-d585-451e-9394-00061ee160fc

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8d466dc2-6015-4fbc-b8f4-ea1633f136c9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6fc7f945-d69b-498f-867d-6e9cca26b202]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.4 | Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassen bis zu 3 m können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sowie andere unterirdische Räume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Für alle Außenwände der Gebäude mit Ausnahme von Gebäuden in dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich ist rötliches bis rotbraunes Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.7 | Es sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig.][§2 Nr.8 | Die Aufstellung von Mobilfunkmasten und Sendeanlagen auf oder an den Gebäuden ist unzulässig.][§2 Nr.19 | Dächer von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten, wohnungsbezogene Terrassen und Wege können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung