• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_09f4eb3c-a051-4f98-9dcf-f75c440e5b67

    gmlId
    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_09f4eb3c-a051-4f98-9dcf-f75c440e5b67
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • (I)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Gebäudehöhe|Höhe: 25.0]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6e5f2409-427a-4b80-8f0f-22b246264033][XPLAN_XP_PTO_5610f020-02a8-46e3-9c51-e9cf136b2eec]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachaufbauten und technische Anlagen ist um bis zu 1 m zulässig, wenn diese einen Abstand von mindestens 1 m zur äußersten Dachkante einhalten und die Besonnung benachbarter Wohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Weitere Überschreitungen können bis zu einem Maß von 2 m über dieser Dachkante zugelassen werden, soweit die Dachaufbauten und technischen Anlagen einen Abstand von mindestens 2 m zur äußersten Dachkante einhalten und die Besonnung benachbarter Wohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Dachaufbauten und technischen Anlagen dürfen maximal 30 von Hundert (v.H.) der jeweiligen Dachfläche bedecken. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Solaranlagen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan