• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_0d26f1dc-ebc3-4842-8685-2e23c335a5f3

    gmlId
    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_0d26f1dc-ebc3-4842-8685-2e23c335a5f3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel28
    xpPlanDate
    • 2019-01-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9e707d20-0c04-4462-963a-5d7a452e1eec]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.3 | Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m sowie durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Private Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie andere unterirdische Räume können auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Keller- und Tiefgaragengeschosse sind in wasserundurchlässiger Bauweise auszuführen. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Dächer von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung