• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_16ba8f7d-0a8c-4605-b075-e994a9c97bf0

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    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_16ba8f7d-0a8c-4605-b075-e994a9c97bf0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen46
    xpPlanDate
    • 2022-05-20
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 45.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a900b250-035d-4304-97bb-967c5d7cb5be]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_0f8ec83d-504e-4754-ab29-615a19522c66][XPLAN_XP_PPO_9e7343a5-df54-4aa5-a466-f16202dde30d]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Flächen des allgemeinen Wohngebiets ist eine einseitig nach Westen ausgerichtete Wohnnutzung erst dann zulässig, wenn die Umleitung und die Verkehrsführung über die Baurstraße im Zuge der Bauarbeiten der Überdeckelung der Bundesautobahn 7 im Abschnitt Altona eingestellt ist. Die Dauer der Umleitung wird durch die dafür erteilte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung bestimmt. Für gewerbliche Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    dachgestaltung
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung