• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_1b3da73a-2f59-4d74-8fd4-52f4903d0327

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt17
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f321008-bbfe-490b-b678-081e803b611e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8b8a5b55-3687-4fd2-8df3-c416fa7e35e7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | An der Max-Brauer-Allee, an der Holstenstraße, an der Chemnitzstraße zwischen Virchowstraße und Holstenstraße, auf den mit a und b bezeichneten Flächen sowie auf den eingeschossigen Teilflächen an der Schumacherstraße und der Chemnitzstraße sind Wohnungen im ersten Vollgeschoß unzulässig. Dies gilt auf den mit d bezeichneten Flächen nur, wenn kein Sockelgeschoß nach Nummer 2 errichtet wird.][§2 Nr.12 | In den Gebäuden an der Holstenstraße und Max-Brauer-Allee sowie an der Chemnitzstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung