• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_23e2c6d2-f9e0-4f67-9edc-0e9e24650d31

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    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_23e2c6d2-f9e0-4f67-9edc-0e9e24650d31
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf15-Marmstorf27
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    gliederung1
    • a
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind innerhalb der durch Baugrenzen mit — a— gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteile nur Tennishallen mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen sowie Clubhäuser zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Tennishallen nicht mehr als 10,0 m und für Clubhäuser nicht mehr als 5,0 m über Geländeoberfläche betragen. Innerhalb des mit — b — gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils sind ein Clubhaus und eine Platzwartwohnung zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei diesen baulichen Anlagen nicht mehr als 4,0 m über Geländeoberfläche betragen. Im übrigen sind auf den Sportflächen auch untergeordnete bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_359f50ca-3336-4524-8f24-7bc315385bcc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung