• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_24de5356-c1a2-4c03-97bc-41dcb7b75c99

    gmlId
    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_24de5356-c1a2-4c03-97bc-41dcb7b75c99
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    xpPlanDate
    • 2019-01-30
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9be72b26-3056-4e1d-8780-6e3ac8eec7eb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_10b75bab-6247-4af7-888d-4dc416df9d6e][XPLAN_XP_PPO_8939bd94-c4f7-4ac6-b47a-089f7a3273a2]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen der allgemeinen Wohngebiete sind Wohnnutzungen zulässig, wenn die Lärmschutzwand auf den Bahnflächen vollständig hergestellt worden ist. Ausnahmsweise können innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen der allgemeinen Wohngebiete einzelne Wohnnutzungen vor Fertigstellung dieser Lärmschutzwand zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass an allen Fassadenseiten der jeweiligen Wohnung ein Lärmpegel von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags sowie für die wohnungsbezogenen Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone und Terrassen) ein Lärmpegel von 65 dB(A) tags unterschritten wird. Nummer 19 ist zu beachten.]
    flaechenschluss
    • Nein
    dachgestaltung
    Z
    • 3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung