• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_2ac030d2-1e64-4c7c-83bd-2ecc18885396

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    • 5.2
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    • 2008-10-02
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    gliederung2
    • (A)
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 33]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_05a65a80-68d9-410a-93e6-b4739df6e4ad]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen des Kerngebiets ist nur Wohnen zulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können auf den Gebäuden mit einer Höhe bis einschließlich 44 m über Normalnull für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen) und Brüstungen auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert der jeweiligen Dachflächen um bis zu 3 m überschritten werden.][§2 Nr.8 | Im Vorhabengebiet sind die bis einschließlich 44 m über Normalnull befindlichen Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrassen, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen im Sinne der Nummer 7 dienen. Dachterrassen sind auf höchstens 30 vom Hundert der bis einschließlich 44 m über Normalnull befindlichen Dachflächen von Gebäuden zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung