[Abweichender Höhenbezug: Höhe über Hof|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 6]
refTextInhalt
[§2 Nr.5 | Die von der Straße Schulterblatt und von der Altonaer Straße einsehbaren Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen; Werbeanlagen entlang der Altonaer Straße sind oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit (A) gekennzeichneten überbaubaren Flächen sind die Dächer der Gebäude mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.]