• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_30821de1-d81a-47ce-8dcb-dfc0dcc8f94f

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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg71
    xpPlanDate
    • 2024-07-24
    gliederung1
    • (a)
    ebene
    • -1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e1895c7-7743-405d-86fd-e3055873690d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a37e264e-8583-474b-9809-5c906d9c19db]
    refTextInhalt
    • [§2 4. | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 3 m überschritten werden. Dachzugänge und technischen Anlagen sind nur bis zu einer Höhe von 3 m zulässig und müssen mindestens 3 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen maximal ein Fünftel der jeweiligen Dachfläche bedecken. Sie sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind unzulässig.][§2 5. | In dem urbanen Gebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 für die Herstellung einer unterbauten Treppenanlage in dem mit „(a)“ bezeichneten Bereich bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan