• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_38cc4e53-76f2-424c-8db9-004eb5486e88

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    gliederung2
    • (2)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 42]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_555a96e0-01a5-4509-9e79-0a861c8c8d51]
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    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 11 | In den mit „(1)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Brüstungen, Geländer, Zäune und Freitreppen um bis zu 6 m zulässig, wenn diese einen Mindestabstand von 2,4 m von der äußersten straßenseitigen Gebäudekante einhalten und dies der Nutzbarkeit der vorgesehenen Freiflächen dient. Die Anlagen sind in einer licht- und luftdurchlässigen Bauweise zu errichten. In den mit „(2)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Brüstungen, Geländer, Zäune und Freitreppen um bis zu 3 m zulässig, wenn dies der Nutzbarkeit der vorgesehenen Freiflächen dient. Die Anlagen sind in einer licht- und luftdurchlässigen Bauweise zu errichten. In den mit „(3)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Brüstungen, Geländer und Zäune um bis zu 6 m zulässig, wenn dies für die Nutzbarkeit der vorgesehenen Freiflächen zwingend erforderlich ist. Die Anlagen sind in einer licht- und luftdurchlässigen Bauweise zu errichten.]
    flaechenschluss
    • Nein
    dachgestaltung
    Z
    • 5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung