• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_3b2775f0-de15-41f0-a5b2-fb9f042bef16

    gmlId
    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_3b2775f0-de15-41f0-a5b2-fb9f042bef16
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet15-Billwerder24-Billbrook7
    xpPlanDate
    • 2001-08-28
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b596fa01-9ce1-4f3b-8db8-c975411b971f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_c2987847-c74a-45b2-8cd8-a159865bbccc]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1.2 | Im Sondergebiet „Fachmarktzentrum" sind nur großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Einzelhandelsbetrieben stehen, zulässig. Das Sondergebiet wird nach Art der zulässigen Nutzung wie folgt gegliedert. Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind nur ein Möbel- und/oder ein Teppichfachmarkt für die unter Buchstaben d bis f genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 6500 m² zulässig. d) Kernsortimente - Möbel - Teppiche, Teppichböden, harte Fußböden, Fliesen e) Nicht zentrenrelevante Randsortimente - Farben, Lacke, Tapeten - Matratzen f) Zentrenrelevante Randsortimente Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt 650 m². - Leuchten und Zubehör - Kunstgewerbe, Geschenk- und Dekoartikel - Glas, Porzellan, Keramik - Bad- und Küchenzubehör - Haushaltswaren - Ordnungssysteme für Büro und Haushalt - Heimtextilien, Gardinenzubehör - Bettwaren][§2 Nr.2 | Die Verkaufsfläche für Randsortimente der Bereiche „(A)", „(B)" und „(C)" dürfen nicht so angeordnet werden, dass durch ihre räumliche Beziehung zueinander de facto ein Fachmarkt entsteht.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung