• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_3ca51a53-592c-4841-8048-733ec924c85a

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel24
    xpPlanDate
    • 1982-05-05
    gliederung1
    • (a), (b), (c)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1ca5a5e-e7fe-48f5-8130-eae1f3fa1675]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_442ed8f6-abb4-44d8-886f-3ea28946e28c][XPLAN_XP_PTO_523b9f7e-dd9b-44bf-a270-3cd91f09ece2]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit (a) bezeichneten Flächen kann ein Vortreten der Erdgeschosse zugelassen werden, wenn diese Vorbauten in der Art von Gartenhofhäusern gestaltet und angeordnet werden. Werden hierbei die Dächer der Vorbauten als begehbare Freiflächen der Wohnungen des zweiten Vollgeschosses ausgebildet, so sind sichtverhindernde Bauteile anzuordnen, die den Einblick in die Gartenhöfe verhindern.][§2 Nr.2 | Für die Wohnbebauung auf den mit (b) bezeichneten Flächen sind an den Außenwänden, Fenstern und Türen, sofern sie dem Verkehrslärm der Straßen Kritenbarg, Poppenbüttler Landstraße und Grotenbleken ausgesetzt sind, bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.3 | Für die Wohnbebauung auf den mit (c) bezeichneten Flächen sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den Fenstern von Wohn- und Schlafräumen vorzusehen, sofern diese schutzwürdigen Räume in den unteren vier Geschossen der Gebäude liegen und zu den Stellplätzen gerichtet sind.]
    flaechenschluss
    • Nein
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung