• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_4398de05-b9b3-4b86-ba8e-b0000f0dd95b

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen55
    xpPlanDate
    • 2011-02-11
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: Absolut NN|Bezugspunkt: Gebäudehöhe|Höhe: 45.0]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_218ec3fe-f08a-4f5d-a182-802956f70657]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_78ff695d-d5e7-4d81-897c-7ce8a4a68d44][XPLAN_XP_PTO_b58d40a8-1dcf-409f-81ab-566ff15b3f93]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Entlang der Fischers Allee ist auf den mit "(B)" bezeichneten überbaubaren Flächen für Staffelgeschosse eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert der jeweiligen überbaubaren Fläche zulässig. Diese Staffelgeschosse müssen gegenüber der Traufkante um mindestens 3 m zurückgestaffelt werden. Auf den mit "(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen ist für Staffelgeschosse eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m auf einer Fläche von höchstens zwei Drittel der jeweiligen überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.5 | Die Baulinien und Baugrenzen gelten nicht unterhalb der Geländeoberfläche.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen, Fluchttreppen sowie durch Terrassen ist zulässig.][§2 Nr.9 | Die Dächer der mit "(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen sind auf mindestens einem Drittel der jeweiligen überbaubaren Fläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan