• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_46043e42-9341-41c1-968b-2b5b92e39931

    gmlId
    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_46043e42-9341-41c1-968b-2b5b92e39931
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen66
    xpPlanDate
    • 2019-08-09
    gliederung1
    • (1)
    gliederung2
    • (2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e91a3384-f1f7-4e0e-9bdb-344cb7cd767c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_66b68c22-37ca-4bb9-abb6-5d2bce3eb1d0][XPLAN_XP_PPO_0f72aef3-15fc-49cb-a5be-1321558ab05e][XPLAN_XP_PTO_92b443a4-217c-4d78-a73c-71931ed17c64]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.24 | Zwischen den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Flächen der allgemeinen Wohngebiete „WA14“, „WA15“ und „WA16“ und den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Flächen des Gewerbegebiets „GE2“ sind geschlossene Gebäudeabschlusswände und entkoppelte Bodenplatten herzustellen.][§2 Nr.25 | In den mit „(2)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete „WA10“, „WA11“, „WA14“, „WA15“ und „WA16“ darf die Wohnnutzung erst aufgenommen werden, wenn entweder die mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten „WA14“, „WA15“ und „WA16“ vollständig realisiert wurden oder die mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in dem Gewerbegebiet „GE2“ entlang der Grenze zwischen den allgemeinen Wohngebieten „WA14“, „WA15“ und „WA16“ und dem Gewerbegebiet „GE2“ vollständig realisiert wurden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    Z
    • 7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung