• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_c08d87fe-70b0-45eb-8eaf-12304bb1ed65

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    • Lurup65
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    • 2016-02-08
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    refTextInhalt
    • [2.5 | Oberhalb der als Höchstmaß oder zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ist kein weiteres Geschoss zulässig. Staffelgeschosse sind nur in den festgesetzten Bereichen zulässig. Das Staffelgeschoss ist über mindestens 70 von Hundert (v.H.) der Fassadenlänge um mindestens 1 m zurückzusetzen. Die Grundfläche des Staffelgeschosses muss bei einer lichten Höhe von mindestens 2,3 m weniger als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnehmen.][2.6 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten bis zu einer Tiefe von 0,3 m ausnahmsweise zugelassen werden.][2.11 | Für Abschnitte der Baukörper, die mit (B) bezeichnete sind, gilt: Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][2.13 | Die Nutzung der Baukörper mit der Nummer 2, 3 und 4 darf aus Lärmschutzgründen erst erfolgen, wenn zuvor der Baukörper mit der Nummer 1 an der Elbgaustraße und Vorhornweg errichtet worden ist.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 3
    Z_Staffel
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung