• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_c9a769e4-e79b-47f1-b2ac-a636b22143ba

    gmlId
    • XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_c9a769e4-e79b-47f1-b2ac-a636b22143ba
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    gliederung2
    • (2)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 39.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_555a96e0-01a5-4509-9e79-0a861c8c8d51]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_da49d0e5-05a9-4de5-831c-c27d2f18f8f0][XPLAN_XP_PPO_2a767711-d1e5-4c72-8451-4cc848035f1b][XPLAN_XP_PPO_7bc06a05-11ef-4276-be19-04e9dd7acdc4]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 11 | In den mit „(1)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Brüstungen, Geländer, Zäune und Freitreppen um bis zu 6 m zulässig, wenn diese einen Mindestabstand von 2,4 m von der äußersten straßenseitigen Gebäudekante einhalten und dies der Nutzbarkeit der vorgesehenen Freiflächen dient. Die Anlagen sind in einer licht- und luftdurchlässigen Bauweise zu errichten. In den mit „(2)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Brüstungen, Geländer, Zäune und Freitreppen um bis zu 3 m zulässig, wenn dies der Nutzbarkeit der vorgesehenen Freiflächen dient. Die Anlagen sind in einer licht- und luftdurchlässigen Bauweise zu errichten. In den mit „(3)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Brüstungen, Geländer und Zäune um bis zu 6 m zulässig, wenn dies für die Nutzbarkeit der vorgesehenen Freiflächen zwingend erforderlich ist. Die Anlagen sind in einer licht- und luftdurchlässigen Bauweise zu errichten.]
    flaechenschluss
    • No
    dachgestaltung
    Z
    • 6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung