• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_ceeb2a93-7f7a-40cb-bd9e-45625270ace7

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Neustadt34
    xpPlanDate
    • 1986-05-22
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    • E937DB14-9AE0-4357-BC56-FF4D514DE94F
    gliederung1
    • A
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: TH|Höhe Zwingend: 16.15]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2eb54538-46d2-4d39-913e-01e3581eff32]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a6a32ce6-4d13-4438-ac26-6e010b27292a]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.1 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es ist eine Traufhöhe von 16,15 m über Gehweg einzuhalten; die Geschosse sind an der Süd- und Westseite entsprechend dem Nachbargebäude Stubbenhuk 10 auszubilden.][§3 Nr.2 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände sind nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude Stubbenhuk 10 zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone soll durch Gliederung in der Fassade erkennbar sein. Das Dach ist entsprechend der Nachbarbebauung auszuführen.][§3 Nr.3 | Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 7
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung