[§2 Nr.6 | Fensterlose Fassaden und die Lärmschutzwand sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Die zur Meiendorfer Straße geneigten Dachflächen der Gebäude sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]