[§2 Nr.1. | In dem mit „MU1“ bezeichneten urbanen Gebiet sind in dem mit „(A)“ bezeichneten Teilbereich oberhalb des zweiten Obergeschosses nur Wohnungen zulässig. In dem mit „MU2“ bezeichneten urbanen Gebiet sind
oberhalb des ersten Obergeschosses nur Wohnungen
zulässig.][§2 Nr. 23.1.3 | mindestens 12 cm auf allen übrigen Dächern.]