[§2 Nr.16 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind die den Wohngebieten zugewandten Außenwände von mehr als 7 m Gebäudehöhe mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]