• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_e88eb0f8-3d8f-4a25-b91f-c2f62db0c7e4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity14
    xpPlanDate
    • 2016-01-05
    gliederung2
    • (C)
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 34.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fb2a4695-5981-4c3b-811d-1f2f3162b05f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_693aea7f-c00f-4862-89bd-c77e55912786]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Außer auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen muss die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 5,5 m und höchstens 6,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Das Erdgeschoss samt einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung