• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_ef616b68-6a27-4aff-9a89-2af0fa6f1821

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity11
    xpPlanDate
    • 2014-12-23
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    • (B)
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    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e833bc-d170-4ce7-ac74-8a774fc87075]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_92f402ed-991e-4ecf-9c51-777c89c2727e][XPLAN_XP_PPO_088837c3-6492-4e2d-9357-6b40b9943915][XPLAN_XP_PPO_3a21afe9-8425-45a3-bcb3-bf510c8f9a13]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2.1 | Großflächiger Einzelhandel kann ausnahmsweise auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden, wenn er der Nahversorgung der angrenzenden Quartiere dient.][§2 Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann zu den öffentlichen Straßenräumen oder den mit Gehrechten belasteten Flächen ausnahmsweise bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird und diese keine wesentliche Verschattung der benachbarten Nutzungen und der Umgebung bewirken. Dabei ist eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche nur oberhalb einer lichten Höhe von 4,5 m zulässig][§2 Nr.12 | Werbeanlagen größer als 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.23 | Tiefgaragen und die Dachflächen der festgesetzten eingeschossigen Gebäude auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung