[§2 Nr.2 | Auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen des Mischgebiets ist oberhalb des letzten Vollgeschosses kein weiteres Geschoss zulässig.][§2 Nr.9 | Sofern sie nicht für Dachterrassen genutzt werden, sind Flachdächer zu mindestens 65 vom Hundert der Dachflächen der Gebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und extensiv zu begrünen.]