• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_fb442c62-f705-4b53-b5a5-992ddff12dc0

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt88
    xpPlanDate
    • 1991-05-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aba462ca-54fd-400d-afe4-f06b8e3710e2]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In Wohngebäuden beiderseits der Steinbeker Hauptstraße und der Kapellenstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen; dies gilt auch für die über dem Erdgeschoß angeordneten Geschosse sämtlicher Wohngebäude zwischen der Bergedorfer Straße und der Steinbeker Hauptstraße. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung