• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_fc3c33d8-e4ea-4788-aad2-13b4c762338c

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen55
    xpPlanDate
    • 2011-02-11
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 44]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Entlang der Fischers Allee ist auf den mit "(B)" bezeichneten überbaubaren Flächen für Staffelgeschosse eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert der jeweiligen überbaubaren Fläche zulässig. Diese Staffelgeschosse müssen gegenüber der Traufkante um mindestens 3 m zurückgestaffelt werden. Auf den mit "(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen ist für Staffelgeschosse eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m auf einer Fläche von höchstens zwei Drittel der jeweiligen überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.5 | Die Baulinien und Baugrenzen gelten nicht unterhalb der Geländeoberfläche.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen, Fluchttreppen sowie durch Terrassen ist zulässig.][§2 Nr.9 | Die Dächer der mit "(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen sind auf mindestens einem Drittel der jeweiligen überbaubaren Fläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2644b9e7-60c4-4898-b6bc-9af33725a45a]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung