• XPLAN_BP_UEBERBAUBAREGRUNDSTUECKSFLAECHE_fc4f598e-c999-43ff-8e53-af120586051b

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel2
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_945c45a0-2584-4dbb-a40d-cac2f07a2433]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_86cd9c5a-ec38-4cff-b6ad-48500981ff24]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Für die Flurstücke 246 bis 249 und 253 der Gemarkung Hummelsbüttel wird zusätzlich bestimmt: Im Gebiet zweigeschossiger offener Bauweise darf die Länge von Hausgruppen 60,0 m nicht überschreiten. Im Gebiet eingeschossiger offener Bauweise ist ein Bauwich von mindestens 4,0 m einzuhalten. Die Frontseite von Grundstücken zwischen der Alten Landstraße und der nördlich parallel hierzu verlaufenden neuen Aufschließungsstraße muß mindestens 26,0 m betragen. Als Anschluß dieser Grundstücke an die Verkehrsflächen wird die neue Aufschließungsstraße bestimmt. Als Einfriedigungen werden an der Alten Landstraße eine 0,75 m hohe Hecke, an den anderen Straßen bis 0,6 m hohe Hecken vorgeschrieben. Die Dächer aller Wohnhäuser dürfen höchstens 5 Grad geneigt sein.]
    flaechenschluss
    • No
    Z
    • 2
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung