[§2 Nr.13 | Für die mit „(C)“ bezeichneten Bereiche ist der Erschütterungsschutz
der Gebäude durch bauliche oder technische
Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten)
so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der
DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung
auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4
(Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich
ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen
zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte
der Technischen Anleitung zum Schutz
gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames
Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017
(BAnz. AT 08.06.2017 B5), Nummer 6.2, nicht überschreitet.
Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt
Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für
Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN
4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
[§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit a bezeichneten Flächen ist das oberste Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden, wobei die Dachneigung an die anschließenden vorhandenen Gebäude anzugleichen ist. Aufgehende Wände von Erkern und Türmen können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker und Türme zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.5 | In dem Baukörper westlich des Fischmarktes sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. In dem Baukörper östlich des Fischmarktes muß für die schutzwürdigen Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Buttstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]