[§2 Nr.3 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken S083, S084 und 5132 der Gemarkung Rissen umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]