[§2 Nr.13 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Gehwege und Aussichtsterrassen anzulegen und zu unterhalten. Im Bereich des im Wohngebiet festgesetzten Gehrechts ist zusätzlich eine öffentlich zugängliche Treppenverbindung zwischen der Straße Pinnasberg und dem Fußgängerbereich am St. Pauli Fischmarkt vorzusehen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]