[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Stellplätze und der Garagen unter Erdgleiche auf den Flurstücken 615, 588, 589 und 610 bis 613 der Gemarkung Hinschenfelde an den Thiedeweg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]