[§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 5331 und 768 der Gemarkung Volksdorf an die Straße Aalheitengraben eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten sowie der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der E.ON Hanse AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitätswerke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.]