[§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 4402 der
Gemarkung Meiendorf umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete
Fläche dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehweg
zur Verfügung gestellt wird.]