[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der auf den Flurstücken 1078 und 1079 der Gemarkung Hinschenfelde ausgewiesenen Gemeinschaftsstellplätze an die Oskarstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]