[§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 5872 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Fahrrechte auf den Flurstücken 5872 und 5896 umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Zu- und Abfahrt von den Straßen Steilshooper Straße und Bramfelder Straße zum Spielplatz auf dem Flurstück 5871 anzulegen und zu unterhalten.]