[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, eine Zu- und Abfahrt zum Flurstück 2075 der Gemarkung Francop anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.]