[§2 Nr.10 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit der
Bezeichnung „GFL 1“ umfasst die Befugnis, für die
Erschließung der Flurstücke 663, 665, 669 und 1803 der
Gemarkung Blankenese den vorhandenen Parkweg Baurs
Park als Zufahrt zu nutzen sowie die Befugnis der Ver- und
Entsorgungsunternehmen Leitungen zu verlegen und zu
unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen
werden.]