[§2 Nr.9 | Für die private Straßenverkehrsfläche (Flurstücke 8825 und 8827) besteht ein Geh- und Fahrrecht. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Grundstücksberechtigten der südlich angrenzenden Flurstücke 8830 und 8832 der Gemarkung Schnelsen (außerhalb des Plangebietes) sowie die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, die Fläche der Flurstücke 8825 und 8827 der Gemarkung Schnelsen zu begehen und zu befahren. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]