• XPLAN_BP_WEGERECHT_717e1805-de11-4abc-b6f1-dd70c631e635

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    • BP_Plan
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    • HafenCity8
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    • 2008-10-14
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_9a0bbc41-ca43-4004-a0d3-5c5d0b0f7b73]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.][§2 Nr.12 | Auf den mit Gehrechten belegten Flächen sind für je 150 m² dieser Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² dieser Flächen ein großkroniger Baum zu pflanzen. Sofern Bäume auf Tiefgaragen angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen. Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
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    • Geplant
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    typ
    • 1000
    typWert
    • Gehrecht