[§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit der
Bezeichnung „GFL 2“ umfasst die Befugnis, für die
Erschließung der Flurstücke 696, 697 und 698 der Gemarkung
Blankenese den vorhandenen Parkweg Baurs Park
als Zufahrt zu nutzen sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen
Leitungen zu verlegen und zu
unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen
werden.]