[§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten auf den Flurstücken 942, 1532, 1314, 1313, 2415, 2416, 2030 und 2413 der Gemarkung Schiffbek können zugelassen werden.]